Allgemeine Geschäftsbedingungen der omni concept GbR Jörg Noack
Die folgenden AGB gelten durch sämtliche am Geschäftsvorgang beteiligten Parteien als akzeptiert.
A) Allgemeiner Teil
I.
Allgemeines
Die nachstehenden Geschäfts-
und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte
Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt
sie für den vorliegenden Vertrag sowie für alle
künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er
verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen.
Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere
Leistung Vertragsinhalt, müssen vielmehr ebenso wie jede
sonstige abweichende Vereinbarung von uns für jedes einzelne
Geschäft gesondert schriftlich durch unsere
Geschäftsführung bestätigt werden.
II.
Umfang und Ausführung des Auftrages
1. Die Leistungen werden durch
omni concept GbR Jörg Noack (nachfolgend Gesellschaft genannt)
erfolgen oder durch ein von uns beauftragtes Zweitunternehmen.
2. Für den Umfang der von
der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen und Lieferungen ist
allein der schriftliche erteilte Auftrag maßgebend. Der
Leistungsumfang von Standardsoftware ergibt sich aus den jeweils
mitgelieferten Handbüchern.
3. Grundlage für die
Programmfestlegung für Individualsoftware nach Leistungsumfang
und -einsatz ist die nach Angaben des Auftraggebers vorgenommene Systemanalyse.
4. Die Gesellschaft wird die vom
Auftraggeber genannten Tatsachen, Daten und sonstigen Informationen
als richtig zugrunde legen. Die Programmfestlegung hat der
Auftraggeber auf Verlangen der Gesellschaft binnen zwei Wochen nach
Zusendung schriftlich zu bestätigen. Änderungs- oder
Erweiterungswünsche seitens des Auftraggebers müssen zu
ihrer Rechtsverbindlichkeit durch die Gesellschaft schriftlich
bestätigt werden.
5. Die Gesellschaft ist
berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter,
fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
6. Eine Gewährleistung
für die Einhaltung bestimmter Termine wird ausschließlich
im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
übernommen. Dem Auftraggeber steht nur dann ein
Rücktrittsrecht zu, wenn die Nichteinhaltung des vorgesehenen
Termins durch die Gesellschaft schuldhaft verursacht wurde. Befindet
sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wird der Gesellschaft
eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen
Verhältnisse bekannt, ist sie berechtigt, die Erbringung
weiterer Leistungen von Barzahlung abhängig zu machen.
7. Unvorhergesehene Hindernisse,
wie z. B. urheberrechtlich bedingte Verbote, Fabrikations- oder
Lieferstörungen bei uns oder bei unseren Zulieferanten, z. B.
durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik,
Aussperrungen, berechtigen die Gesellschaft, die Fristen angemessen
zu verlängern. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend
gemacht werden, wenn der Gesellschaft grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Höhe der
Schadensersatzansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten
Entgelts begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag
wegen der genannten Hindernisse zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.
III.
Vergütung
1. Die Vergütung (Honorar
und Auslagenersatz) der Gesellschaft bemißt sich in erster
Linie nach den schriftlichen Vereinbarungen.
2. Für Anpassungs-,
Inbetriebnahme- und Reparaturkosten werden die jeweils gültigen
Sätze für Arbeitszeit und Fahrzeit, Fahrtkosten und
Auslösung zuzüglich der Kosten für Anpassungs- und
Ersatzteile berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich
zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
3. Soweit für
Tätigkeiten oder Zusatzaufträge eine Vergütung nicht
ausdrücklich vereinbart ist, gilt die übliche Vergütung
(§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
4. Die Gesellschaft kann die
Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Unterlagen verweigern, bis
sie wegen ihrer Honorare und Auslagen befriedigt ist.
IV.
Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat Anspruch
auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Gesellschaft ist
Gelegenheit zu Nachbesserung zu geben.
2. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, die gelieferte Software, die Handbücher, die
sonstigen Unterlagen oder die übrigen Leistungen der
Gesellschaft auf offensichtliche Mängel, die einem Auftraggeber
mit durchschnittlichem Wissen auffallen, zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, z. B. das Fehlen von Datenträgern
oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare
Beschädigungen des Datenträgers sind schriftlich binnen
zwei Wochen nach Lieferung zu rügen. Mängel, die nicht
offensichtlich sind, müssen binnen zwei Wochen nach dem Erkennen
durch den Auftraggeber gerügt werden. Bei Verletzung der
Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Leistungen in Ansehung
des betreffenden Mangels als genehmigt und abgenommen.
3. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder eine
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange die
Gesellschaft ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel
nachkommt, es sei denn, es liegt ein Fehlschlagen der Nachbesserung
vor. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann
auszugehen, wenn der Gesellschaft hinreichend Gelegenheit zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne
daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie
endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn
begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen
oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
4. Nach Fertigstellung findet
grundsätzlich ein Abnahmetest der Software statt. Nach dem
Abnahmetest wird die Software dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellt. Die Software gilt als mangelfrei abgenommen, wenn der
Auftraggeber nicht ausdrücklich binnen 14 Tagen die Abnahme
verweigert. Das Abnahmeprotokoll gilt als förmliche Abnahme im
Sinnes des Werkvertragrechtes. Die Erklärungen im
Abnahmeprotokoll erkennt der Auftraggeber an. Bezüglich
Gegeneinwendungen jeglicher Art hat der Auftraggeber die Beweislast.
5. Sollten trotz Beachtung der
Bedienungsanleitung von 6 Monaten nach Abnahme im Rahmen des
vereinbarten Leistungsumfanges Programmfehler auftreten, wird die
Gesellschaft kostenlos Nachbesserung leisten.
6. Sämtliche
Gewährleistungsverpflichtungen seitens der Gesellschaft
entfallen, wenn vom Auftraggeber oder von dritter Seite Eingriffe in
die Leistungen der Gesellschaft, insbesondere in die Software
vorgenommen werden. Soweit Störungen oder Fehler auf
Bedienungsfehler zurückzuführen sind, ist die Gesellschaft
berechtigt, die für die Fehlerbeseitigung entstehenden Kosten
dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.
V.
Haftung
1. Die Gesellschaft haftet
für eigenes Verschulden und für das Verschulden ihrer
Erfüllungsgehilfen, es sei denn, daß im Einzelfall die
Haftung durch besondere Vereinbarung ausgeschlossen oder begrenzt
wird. Die Gesellschaft haftet nur für grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz.
2. Die Gesellschaft haftet
gegenüber dem Auftraggeber nicht für entgangenen Gewinn und
sonstige Mangelfolgeschäden. Die Haftung ist der Höhe nach
begrenzt auf das Doppelte des vereinbarten Entgeltes.
VI.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur
Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen
Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er der
Gesellschaft unaufgefordert alle für die Ausführung des
Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig
zu übergeben, daß der Gesellschaft eine angemessene
Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt
für die Unterrichtung über alle Vorgänge und
Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sein könnten.
VII.
Unterlassene Mitwirkung, Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterläßt der
Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der
Annahme der von der Gesellschaft angebotenen Leistungen in Verzug, so
ist die Gesellschaft berechtigt, eine angemessene Frist mit der
Erklärung zu bestimmen, daß sie die Fortsetzung des
Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der
Frist darf die Gesellschaft den Vertrag fristlos kündigen.
Unberührt bleibt der Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz der
ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des
Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten
Schadens, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft von dem
Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
VIII.
Zahlung
1. Alle Rechnungen sind 14 Tage
nach Zugang ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.
2. Sämtliche Zahlungen sind
nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten zu leisten.
3. Bei Überschreitung des
Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a.
über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch 7% p.a. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen.
Weitere
Verzugsschadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
4. Werden Wechsel, Schecks oder
Lastschriften für bereits gelieferte Ware nicht
termingemäß eingelöst, oder werden
Abbuchungsermächtigungen mit Wirkung für bereits durch
Warenauslieferungen entstandene Forderungen widerrufen, so werden
sämtliche anderen Forderungen von uns gegen den Käufer -
auch wenn dafür ursprünglich andere Zahlungstermine
vereinbart waren - sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns eine
wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
des Käufers bekannt wird, durch die der Zahlungsanspruch
gefährdet erscheint oder der Käufer mit der Bezahlung einer
Forderung in Verzug gerät. Werden die gesamten Forderungen nicht
sofort bezahlt, so erlischt das Recht des Käufers auf
Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb und wir haben die in Ziffer IX unter 5
genannten Rechte.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Käufer
ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
IX.
Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte
1. Das Eigentum an der
gelieferten Ware bzw. Dienstleistung bleibt vorbehalten bis zur
Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen
aus den Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftraggeber und der
Gesellschaft. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
2. Alle künftigen und
gegenwärtigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen
Schutzrechte an den erstellten, überlassenen oder abgeleiteten
Programmen oder Programmteilen oder an den in diesem Zusammenhang
erstellten Unterlagen verbleiben bei der Gesellschaft oder bei ihrem
Lizenzgeber. Der Auftraggeber erhält an der Software
einschließlich der gelieferten Systemsoftware ein nicht
ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im
Rahmen des vertraglich vereinbarten Zweckes. Im Falle einer
Zuwiderhandlung gegen den Vertragszweck, insbesondere bei unbefugter
Weitergabe, Vervielfältigung usw. kann die Gesellschaft
unbeschadet weitergehender Ansprüche die Zahlung einer
Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten
Weitergabe an Dritte das vom Auftraggeber aus der Weitergabe erlangte
bzw. die zwischen den Vertragsparteien für die Software
vereinbarte Vergütung, je nachdem, welcher Betrag höher
ist. Die Mindestvertragsstrafe beträgt 5.000 Euro für
jeden einzelnen Verstoß.
X.
Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet durch
Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der
vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet
nicht durch den Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit
des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
Ein auf unbestimmte Zeit
abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer
Frist von 6 Wochen zum Schluß eines jeden Kalendervierteljahres
gekündigt werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. § 627 BGB ist ausgeschlossen.
Jeder Vertragspartner ist
berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu
kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem
Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider
Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der
Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des
Vertrags nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist
schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen
zu erklären.
Endet der Auftrag vor seiner
vollständigen Ausführung durch Kündigung des
Auftragsnehmers, so erhält die Gesellschaft einen dem Umfang bis
zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden
Anteil der Vergütung.
Endet der Auftrag vor seiner
vollständigen Ausführung durch Kündigung des
Auftraggebers, so behält die Gesellschaft Ihre gesetzlichen
Ansprüche gemäß § 649 BGB.
XI.
Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen
nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen nicht berührt. Bestandteil dieser AGB
sind die "Besonderen Geschäftsbedingungen für
Domain-Hosting und Internet-Dienstleistungen".
XII.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für
Zahlungsverpflichtungen und Gerichtsstand für alle im
Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenden
Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist Oldenburg/Oldbg.
Oldenburg, Juni 2001
B) Besondere Geschäftsbedingungen für Domain-Hosting und Internet-Dienstleistungen
I.
Dienstleistungsbeschreibung
Die Dienstleistung von omni
concept ist die Zurverfügungstellung von Speicherplatz auf einem
Webserver, (die Leistungsmerkmale im einzelnen werden durch die
Tarife festgelegt, die auf der omni concept Website einsehbar sind
bzw. gesondert ausgehandelt wurden) - dies kann ein eigener Webserver
oder ein im Auftrage des Kunden angemieteter sein - bzw. die
Erstellung der Internet-Seiten. Mit der Annahme des Auftrages und der
Zuteilung von Speicherplatz und Login-Daten kommt ein Vertrag
über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Voraussetzung
für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internet-Zugang mit
den dazu notwendigen Einrichtungen. Domainnamen auf dem Server werden
durch omni concept oder eine Zweitfirma im Auftrage von omni concept
bei dem jeweiligen NIC registriert. Die zum Betreiben des Servers
benötigten IP-Nummern bleiben im Besitz von omni concept und
dürfen jederzeit verändert werden. Die Daten zur
Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem
automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer
tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens
erst ausgehen, wenn dies durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.
Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der
bestellten Domainnamen ist seitens omni concept ausgeschlossen.
Das Datentransfervolumen ist
i.d.R. ohne Limitierung in den Entgelten enthalten. Sollte das Gesamt-Datentransfervolumen
(alle Dienste, insbesondere HTTP, FTP und E-Mail) erheblich über
dem derzeitigen Kundendurchschnitt liegen, so steht omni concept ein
sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht zu, um mit
dem Kunden einen angemesseneren Tarif vereinbaren zu können.
Eine Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze
überschreitet, erfolgt hingegen nicht.
II.
Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag ist für 6
(sechs) Monate geschlossen und verlängert sich bei nicht
erfolgter Kündigung automatisch um weitere 6 (sechs) Monate. Die
Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 6 (sechs) Monate. Der
Vertrag kann innerhalb der Laufzeit, vorbehaltlich der
Mindestlaufzeit, von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits im voraus
gezahlte Gebühren für den Speicherplatz werden dem Kunden
im Falle einer vorzeitigen Kündigung erstattet; hierbei wird die
Zeit ab Inkrafttreten der Kündigung vergütet. Bei
Verstössen gegen diese AGB oder Zahlungsverzug seitens des
Kunden kann omni concept den Vertrag fristlos kündigen.
III.
Kostenpflichtiger Support
In den Leistungen ist ein
kostenloser E-Mail-Support enthalten, der sich ausschließlich
auf die Wartung des Mail-Servers beschränkt. Nimmt der Kunde
technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht im E-Mail-Support
für den Server enthalten sind, so berechnen wir 15,- Euro je
angefangene Viertelstunde.
IV.
Datensicherung
Der Kunde stellt omni concept von
sämtlichen Ansprüchen und den Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. omni concept ist nicht
für die Datensicherung der auf dem Server gespeicherten Dateien
verantwortlich. Soweit im Auftrage des Kunden Daten von omni concept
auf den Server übermittelt werden, stellt omni concept
Sicherheitskopien her. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm
mitgeteilten Passwörter vertraulich zu behandeln und haftet
für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten
Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt,
daß aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit
besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt
der Kunde in Kauf. omni concept haftet nicht für Verletzungen
der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders
übermittelten Informationen.
V.
Veröffentlichte Inhalte, Mailingaktionen via E-Mail
Der Kunde stellt omni concept von
jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten
Webseiten auf den Server frei und sichert zu, daß er den Server
nicht zur Speicherung oderVerbreitung obszönen,
pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials
verwenden wird; insbesondere gelten hier die Bestimmungen des
Grundgesetzes, desPresserechts sowie wesensgleicher Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland, auch bzgl. der Verbreitung von Insignien
verbotener Organisationen, Volksverhetzung und in diesem Zusammenhang
stehender Inhalte. Er wird mit seinem Angebot keinerlei
Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte (Urheberrechte,
Nutzungsrechte) Dritter verletzen. Für dendiesbezüglichen
Inhalt der Internet-Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich, vor
allem, wenn bei der Erstellung der Internet-Seiten auf von ihm
geliefertes Material zurückgegriffen wurde bzw. auf seine
Anweisung hin bestimmtes Material verwendet wurde. omni concept kann
bei Zuwiderhandlungen den Vertrag fristlos kündigen und den
Zugang zum Server sofort sperren. Es besteht von Seiten omni concept
keine Prüfungspflicht der Internetpräsenz des Kunden. Der
Auftraggeber erklärt sich bereit, ein Impressum für jeden
zugänglich zu machen.
omni concept behält sich das
Recht vor, das Angebot des Kunden sofort zu sperren, falls dieser
Programme oder andere Dateien auf dem Server installiert, die das
Betriebsverhalten des Servers oder Netzwerkes beeinträchtigen
können. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben
oder Massenmailings (Mailingaktionen) via E-Mail über E-Mail
Adressen seiner Domain zu veranlassen, ohne von den einzelnen E-Mail
Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. Nachweise über
solche Aufforderungen sind im Ereignisfall vorzuweisen. omni concept
behält sich das Recht vor, bei Verstoß den Zugang zum
Server vorübergehend oder langfristig zu sperren.
Im Sinne der obigen Absätze
ist der Kunde ebenfalls für die entsprechenden Webspace-Accounts
seiner eigenen Kunden verantwortlich.
VI.
Haftung, Schadenersatzansprüche
omni concept übernimmt keine
Garantie dafür, daß der Server für einen bestimmten
Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent
verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internet
wird keine Haftung übernommen. Wir übernehmen weiterhin
keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die
direkt oder indirekt durch einen angemieteten Server verursacht
wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe
des Auftragswertes beschränkt. Dem Kunden ist bekannt, daß
Webspace Accounts mit eigener Domain auf dem Server nur mit Browsern
angesprochen werden können, die sich an die aktuellen
HTTP-Spezifikationen halten. Zu diesen zählen zum Beispiel
aktuelle Versionen von Firefox und Internet Explorer (siehe auch die im
Anhang befindlichen Spezifikationen bzgl. Browsern und Online-Diensten).
VII.
Spezifikationen:
Für eine professionelle und
termingerechte Erstellung einer Internet-Präsentation gelten
weiterhin folgende Voraussetzungen:
1. Sämtliche Texte, die auf
den HTML-Seiten erscheinen sollen, sind vom Kunden als Textdatei anzuliefern.
Verwertbare Formate sind:
- Windows: Word (.doc),
Wordexporte wie RTF oder TXT
- Apple Macintosh: Word Mac,
Quark XPress, Freehand
Bitte liefern Sie keine bereits
in HTML editierten Texte an, wir müssen dann HTML-Tags manuell
entfernen, was zur Berechnung von Mehrkosten von 15,- Euro) je
angefangener Viertelstunde führt!
2. Sämtliche Firmenlogos und
entsprechende Schriftzüge sind - falls vorhanden - vom Kunden in
digitaler Form anzuliefern:
- Windows: .eps, .tif,
.bmp, .tga CorelDraw-Dateien (.cdr): Exportieren Sie diese bitte in
das Adobe Illustrator Format oder als EPS.
- Apple Macintosh: TIFF, EPS,
Illustrator, Freehand
Vorhandene JPG- oder GIF-Dateien:
Im Regelfall ziehen wir es vor,
aus hochauflösenden Dateien, die für den Druck gedacht
waren (.eps, .tif etc.), die entsprechenden .jpg oder .gif-Dateien
selbst zu erzeugen (Auftragsarbeit). Bei angelieferten .jpg oder
.gif-Dateien ist zu berücksichtigen, daß wir nur noch sehr
wenig Einfluß auf die Abbildungsgröße nehmen
können. Analoge Vorlagen wie Druckerzeugnisse oder Filme:
Gerasterte Druckfilme oder bereits gedruckte Vorlagen lassen sich
nicht verwenden! Sollten die entsprechenden Grafiken
ausschließlich in gedruckter Form vorliegen, so müssen wir
die Motive gegen Berechnung einscannen, entrastern und entsprechend
nachbearbeiten. Dies kann selbst bei sorgfältigster Bearbeitung
zu einer verminderten Bildqualität führen. Falls Sie dazu
Rückfragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich!
3. Sämtliche angelieferten
Datenträger werden einem Viren-Scan unterzogen. Falls eine
positive Alarmmeldung angezeigt wird, behalten wir uns vor, die
Datenträger ohne weitere Bearbeitung zurückzusenden.
4. Die Geschwindigkeit der
Datenübertragung im Internet ist von vielen Faktoren
abhängig. Eine zeitweise geringe Übertragungsrate
läßt sich also nicht auf die technische Ausstattung des
Servers zurückführen, auf dem die Website gespeichert ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir nicht
verantwortlich sind für temporäre Überlastungen des
Internet bzw. der benutzten Telekommunikationsleitungen und einer
dadurch verlängerten Ladezeit beim Aufruf der Website.
5. Der HTML-Code, die
»Sprache« des Internet, wird regelmäßig
überarbeitet und erweitert. Die Programme zum Betrachten der
Websites im WWW, die sog. Browser, müssen daher genauso
regelmäßig an die vorgenommenen Änderungen
angepaßt werden. Dabei halten sich die Softwarefirmen nicht
immer an die Vorgaben. Trotz der Forderung nach einem globalen
Standard unterscheiden sich die installierten Browser noch immer in
einigen (teilweise entscheidenden) Punkten, so daß z.B. eine
Homepage je nach verwendetem System (Windows, Apple Macintosh),
Browser (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome etc.) oder
der Version dieser Programme sehr unterschiedlich
dargestellt wird. Diese unterschiedliche Darstellungsweise ließe
sich nur vermeiden, wenn die Website in einer speziellen Version
für jede mögliche Konfiguration vorliegt, wobei man z.Zt.
von etwa acht Versionen ausgehen müßte. Da der jeweilige
Aufwand für die Erstellung spezieller Versionen annähernd
gleich ist, ist auch von beträchtlich erhöhten Kosten
auszugehen. Wir haben uns daher entschieden, folgende
Mindestanforderungen beim Betrachter vorauszusetzen bzw. entsprechend
reduzierte Varianten anzubieten:
- System: Das weltweit am meisten verwendete Betriebssystem ist Microsoft Windows. Windows hat im Gegensatz zum Apple Macintosh (72 dpi) eine Monitorauflösung von 96 dpi. Dies wirkt sich im Internet besonders deutlich auf die Darstellung der Schriftgröße und der entsprechenden Textumbrüche/Absätze aus. Aufgrund des erwähnten Marktanteiles legen wir die HTML-Seiten so an, daß sie auf einem Windows-System optimal aussehen. Auf Wunsch läßt sich natürlich eine alternative Mac-Version erstellen.
- Monitordarstellung: Wir setzen voraus, daß bei den meisten Betrachtern ein Monitor von 15- bzw. 17 Zoll Bildschirmdiagonale, einer Auflösung von 800 x 600 Pixeln und einer Farbtiefe von mind. 8 Bit vorhanden ist. Andere Vorgaben sind auf Wunsch umsetzbar.
- Browser: Die am meisten installierten Browser sind der Microsoft Internet Explorer und der Mozilla Firefox. Wir richten uns nach den Vorgaben von Mozilla bzw. Microsoft, die sich allerdings ebenfalls in Details unterscheiden. Für Fehlfunktionen, die bei Benutzung von veralteten Versionen, spezifischen Versionen (AOL, CompuServe, T-Online) oder modifizierten Versionen auftreten, ist omni concept nicht verantwortlich.
Stand: 1.7.2005